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Häufig gestellte Fragen

FAQ NEHR

Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom ist Strom, der von einer hauseigenen Anlage produziert wurde und unmittelbar vom Bewohner verbraucht wird.

Mit wem schließt der Mieter seinen Stromvertrag ab?

Der Vertrag zum Strombezug wird zwischen dem Mieter und der NaturEnergie Region Hannover eG abgeschlossen.

Was passiert, wenn die Anlage keinen Strom produziert oder der Verbrauch größer als die Eigenproduktion ist?

Der Mieter wird zu jeder Zeit mit Strom versorgt. Sollte die hauseigene Stromanlage nicht ausreichend Strom produzieren oder gänzlich ausfallen, wird Strom – sogenannter Reststrom – aus dem lokalen Verteilnetz bezogen. Auch für den Strom aus dem öffentlichen Netz bezahlen Mieter nur den günstigen Mieterstromtarif.

Was passiert, wenn das Mietverhältnis endet?

Mit Beendigung des Mietverhältnisses endet automatisch der Vertrag zum Bezug von Mieterstrom.

Welche Vorteile haben Mieter durch den Wechsel auf Mieterstrom?

Durch Mieterstrom sparen Mieter Stromkosten. Der von uns angebotene Mieterstrom ist mindestens 10 Prozent günstiger als der örtliche Grundversorgertarif. Zudem wird Mieterstrom dezentral und vor Ort aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen und schont damit das Klima.

Müssen Mieter Mieterstrom beziehen?

Nein. Der Bezug von Mieterstrom ist jederzeit freiwillig. Auch in Objekten mit Mieterstrom muss die - übrigens gesetzlich vorgeschriebene - freie Auswahl des Stromversorgers für alle Bewohner gewährleistet sein.

Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit und wie lauten die Kündigungsfristen?

Die Mindestvertragszeit beträgt normalerweise ein Jahr. Danach kann der Vertrag innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit gekündigt werden. Zum Stichtag wird dann der Zählerstand abgelesen und der Mieter erhält eine Schlussrechnung. Zudem endet der Vertrag automatisch bei Auszug des Mieters.

Entstehen für Mieter zusätzliche Kosten, wenn sie sich für Mieterstrom entscheiden?

Nein. Für die Umsetzung des Mieterstrommodells inkl. dem Zählertausch entstehen den Mietern keine Kosten.

Muss ich als Mieter meinen bisherigen Stromlieferungsvertrag kündigen?

Nein, die Firma Vor Ort Energie GmbH übernimmt im Auftrag der Mieter die Kündigung der bisherigen Stromlieferungsverträge. Neben den Stromlieferverträgen kündigt die Vor Ort Energie GmbH auch die bisherigen Stromzähler und tauscht diese gegen Mieterstromzähler aus.

Was kann ich als Mieter tun, wenn mein bisheriger Stromlieferant der Kündigung widerspricht?

Sollte es bei der Kündigung Ihres Vorversorgers Schwierigkeiten geben, weil dieser zum Beispiel auf einer Mindestvertragslaufzeit besteht, informieren Sie unbedingt den Kundenservice der Vor Ort Energie GmbH. Häufig ist eine Weigerung unbegründet und Sie können trotzdem Ihren alten Vertrag kündigen - die Mitarbeiter der Vor Ort Energie GmbH werden das in Ihrem Fall prüfen und sich mit Ihrem Vorversorger auseinander setzen.

Welche Anlagen eignen sich zur hauseigenen Erzeugung von Mieterstrom?

Zur hauseigenen Stromerzeugung eignen sich besonders Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke.
 

Kontakt

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